Schadenersatz gegenüber VW, AUDI, Porsche & Mercedes
Die großen deutschen Autohersteller haben Dreck am Stecken - über Jahrzehnte wurden Motoren manipuliert.
Wer absichtlich Schaden zufügt ist zur Erstattung des Schadenersatzanspruchs verpflichtet - kaum ein Gesetz ist so deutlich wie § 826 BGB.
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Ansprüche gegen Fahrzeughersteller durchsetzen
Als im September 2015 die Abgasmanipulationen bei VW aufflogen, war noch nicht abzusehen, welche Ausmaße der Dieselskandal annehmen wird. Auch heute kann der Abgasskandal noch nicht zu den Akten gelegt werden – im Gegenteil: Er hat weitere Motoren und Hersteller erfasst. Neben VW mit den Konzernmarken Audi, Porsche, Seat und Skoda stecken auch Daimler, Fiat und damit auch Wohnmobile und weitere Autobauer mittendrin. Millionen Fahrzeuge sind betroffen. Rückrufe, Software-Updates und der Wertverlust der Fahrzeuge sind die Folgen. Betroffene Autofahrer fühlen sich durch die Abgasmanipulationen betrogen. „Sie haben sehr gute Chancen, Schadenersatz gegen die Autohersteller durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Christian Heitmann. Anfang des Dieselskandals ging es um Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189. Allein in Deutschland waren rund 2,6 Millionen Fahrzeuge betroffen und wurden in die Werkstätten gerufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.
Wie setzen uns für Ihre Rechte gegenüber den Herstellern manipulierter Fahrzeuge ein – unabhängig davon, ob es sich um Schadensregulierung handelt, der Widerruf der Finanzierung erklärt werden soll oder der Händler in die Gewährleistungspflicht genommen werden soll. Wir vertreten Sie umfassend im Abgasskandalt. Schwerpunkte haben wir auf folgende Bereiche gelegt:
BGH: VW ist zu Schadenersatz verpflichtet
Der Bundesgerichtshof stellte mit Urteil 25. Mai 2020 klar, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az. VI ZR 252/19). In der Praxis bedeutet dies in der Regel, dass die geschädigten Käufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen können.
„Das Urteil des BGH ist wegweisend für den Abgasskandal. Auch wenn es hier um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 ging, lässt sich die Entscheidung auf andere Motoren wie z.B. die großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren oder auch den Nachfolgemotor EA 288 übertragen. Gleiches gilt für Fahrzeuge anderer Hersteller. Wurden die Abgaswerte manipuliert und unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, können Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Heitmann
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Rückenwind vom EuGH
Meilenstein in der internationalen Rechtsprechung
Einen weiteren Meilenstein in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Abgasskandal hat der Europäische Gerichtshof gesetzt. Der EuGH machte mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu dienen, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar gesenkt wird, die Emissionen unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr aber wieder steigen (Az. C-693/18). Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren und plötzlichen Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen, die den Motor vor mittel- und langfristigen Folgen wie Versottung oder Verschleiß schützen sollen, sind hingegen keine zulässigen Ausnahmen.
„Die Autohersteller haben viel Einfallsreichtum bei der Entwicklung von Abschalteinrichtungen bewiesen, sei es z.B. die schnelle Aufheizstrategie bei Audi oder die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bei Mercedes. Nach dem Urteil des EuGH ist klar, dass diese und weitere Funktionen unzulässig sind, da sie nur dazu dienen, den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zu senken, nicht aber unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr“, erklärt Rechtsanwalt Heitmann.
Rechtsprechung entwickelt sich verbraucherfreundlich
Neben zahlreichen Landgerichten haben auch zahlreiche Oberlandesgerichte entschieden, dass die Autohersteller von VW über Audi bis Mercedes die Käufer durch den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben und Schadenersatz leisten müssen. Rechtsanwalt Heitmann: „Geschädigte Autokäufer sollten ihr Recht wahrnehmen, Schadenersatzansprüche geltend machen und die Abgasmanipulationen der Autohersteller nicht durchgehen lassen. Je länger damit gewartet wird, umso mehr hilft das den Autobauern. Denn vom Schadenersatzanspruch wird in der Regel eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen oder in einigen Fällen kann auch die Verjährung der Ansprüche drohen.“
VW im Abgasskandal EA189
Der Abgasskandal nahm im Herbst 2015 mit dem Auffliegen der Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 seinen Anfang. Hier hat der BGH mit seinem Grundsatzurteil vom 25. Mai 2020 geklärt, dass VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az. VI ZR 252/19). In diesen Fällen muss aber die Verjährung beachtet werden.
Schadenersatzansprüche verjähren drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs. Offen ist, ab wann dem betroffenen Autokäufer die Kenntnis unterstellt werden kann, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und ein Schadenersatzanspruch besteht. Der BGH hat den geschädigten Autokäufern mit Urteil vom 29. Juli 2021 den Rücken gestärkt (Az.: VI ZR 1118/20). Er stellte klar, dass weder durch die Mitteilung von VW im September 2015 noch durch die breite Berichterstattung in den Medien unterstellt werden kann, diese Kenntnis noch 2015 erlangt zu haben.
In der Rechtsprechung wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Kenntnis erst mit Erhalt des Rückrufschreibens vorliegt. Vielfach haben die betroffenen Fahrzeughalter den Rückruf 2016 erhalten. Dann wären die Ansprüche Ende 2019 verjährt. Es kommt auf den Einzelfall an, wann der Verbraucher tatsächlich Kenntnis erlangt hat. Einen Automatismus gibt es laut dem Urteil des BGH nicht.
Selbst wenn die Verjährung der Ansprüche eingetreten sein sollte, können nach § 852 BGB immer noch Ansprüche auf den sog. Restschadenersatz geltend gemacht werden. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach dem Kauf des Autos. Hier haben u.a. die Oberlandesgerichte Stuttgart, Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz entschieden, dass im Abgasskandal dieser Anspruch auf Restschadenersatz besteht.
EA 288 - der neue VW Abgasskandal
Von Verjährung ist bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 noch keine Rede. Laut VW gibt es bei diesem Motor ohnehin keine Abgasmanipulationen – das sehen die Gerichte allerdings zusehends anders und sprechen den Käufern Schadenersatz zu.
Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des EA 189 und wird bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. Laut VW ist in Sachen Abgasreinigung bei diesem Motor alles „sauber“ und einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gibt es bislang nicht (Stand 05.08.2021).
Der Verdacht, dass VW auch bei diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, hält sich jedoch hartnäckig. So berichtete beispielsweise der Sender SWR Ende 2019 über eine Zykluserkennung beim EA 288 und berief sich auf interne VW-Dokumente. So werde anhand verschiedener Parameter erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue zugeführt, um den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zu reduzieren.
Inzwischen hat eine Reihe von Landgerichten entschieden, dass auch im EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss. Darüber hinaus haben auch die Oberlandesgerichte Köln mit Urteil vom 19. Februar 2021 (Az. 19 U 151/20) und Naumburg mit Urteil vom 9. April 2021 (Az. 8 U 68/20) VW bei Fahrzeugen bei dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt. Das OLG Naumburg führte dabei aus, dass in einem VW Golf VII eine Zykluserkennung zum Einsatz komme und dass es sich bei dieser sog. Fahrkurvenerkennung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. Ob das KBA diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft habe, sei unwesentlich, so das OLG.
Für eine unzulässige Abschalteinrichtung beim EA 288 sprechen auch Erkenntnisse der Deutschen Umwelthilfe. Nach langem Rechtsstreit konnte die DUH Einsicht in die Akten des KBA zum Abgasskandal nehmen. Im Grunde ging es dabei um die Anfänge des Dieselskandals im Herbst 2015. Allerdings gebe es auch deutliche Hinweise auf die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim EA 288, teilte die DUH im April 2021 mit. So gehe aus dem Schreiben eines Entwicklungsdienstleisters hervor, dass es beim EA 288 zwei unterschiedliche Regenerationsstrategien auf dem Prüfstand und im Felde gegeben habe. Dazu sei auch ein Gutachten angekündigt worden, dass in der Akte allerdings nicht auftaucht.
Audi und Porsche im Abgasskandal – EA 897
Innerhalb des VW-Konzerns zeichnet die Konzerntochter Audi für die Entwicklung und Herstellung der großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 und mehr Litern Hubraum des Typs EA 896, EA 897 oder EA 898 verantwortlich. Diese Aggregate kommen sowohl in zahlreichen Audi-Modellen als auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. So wie bei den kleineren sind auch bei den größeren Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet worden. Das KBA ordnete daher unter dem Code 23X6 den Rückruf für zahlreiche Audi-Modelle an. Entsprechende Rückrufe gibt es auch für die Porsche-SUVs oder den VW Touareg.
Betroffene Autokäufer können auch bei diesen Fahrzeugen Schadenersatzansprüche durchsetzen. Als Herstellerin der Motoren steht die Audi AG in der Haftung. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Hamm, Koblenz und Naumburg entschieden, dass Audi die Käufer durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist. Da hier die ersten Rückrufe 2018 erfolgt sind, muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche beachtet werden.
Mercedes im Abgasskandal
Abgasmanipulationen habe es bei Daimler nicht gegeben, wird der Konzern nicht müde zu behaupten. Das Kraftfahrt-Bundesamt und auch die Gerichte sehen das allerdings zunehmend anders.
Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems hat das KBA Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet, von denen Hundertausende Fahrzeuge betroffen sind. Daimler beharrt dennoch weiter auf dem Standpunkt, dass die Funktionen legal sind und hatte zunächst Widerspruch gegen die Rückrufe eingelegt. „Das KBA hat die Widersprüche jedoch zurückgewiesen und damit noch einmal untermauert, dass es die beanstandeten Funktionen für illegal hält. Diese Einschätzung des KBA dürfte auch bei Schadenersatzklagen wegweisend sein“, sagt Rechtsanwalt Heitmann.
Daimler hat als letztes Mittel zwar Klage gegen die Rückrufe eingereicht. Nennenswerte Erfolgsaussichten sind der Klage allerdings nicht einzuräumen. Es ist davon auszugehen, dass die Rückrufe rechtskräftig werden. Rechtsanwalt Heitmann: „Die Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal hat sich aber ohnehin verbraucherfreundlich entwickelt und ein Rückruf des KBA ist keine Voraussetzung für Schadenersatzansprüche.“
Neben den Urteilen zahlreicher Landgerichte sind besonders die Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Naumburg zu erwähnen, die Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt haben.
Das OLG Naumburg hatte Daimler bei einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 8 U 8/20), das OLG Köln bei einem Mercedes 250 d Marco Polo (Az.: 7 U 35/20). Beide Gerichte kamen zu der Überzeugung, dass in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
Bei Daimler kommen unterschiedliche Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Im Blickpunkt steht besonders die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie bewirkt, dass sich das Motoröl langsamer erhitzt und so der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion fast ausschließlich auf dem Prüfstand aktiviert, so dass die Emissionen im Straßenverkehr wieder ansteigen.
Daneben gibt es die AdBlue-Dosierstrategie. Dabei wird nur im Prüfmodus ausreichend AdBlue zugeführt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im Straßenverkehr wird die AdBlue-Zufuhr zurückgefahren, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt. Außerdem gibt es die Slipguard-Software Bit 13, Bit 14 und Bit 15. Mit Hilfe dieser Software wird erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist das der Fall, wird der Stickoxid-Ausstoß optimiert.
Aktuell im Septembver 2021: Die Daimler AG muss 99.000 Sprinter zurückrufen
Eine Sonderrolle nimmt das Thermofenster ein. Dazu weiter unten mehr.
Wohnmobile im Abgasskandal
Der Abgasskandal hat auch Fiat Chrysler (FCA), inzwischen Stellantis, und damit auch eine Vielzahl von Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato erreicht.
Der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fiat ist nicht neu. Bei Abgasmessungen ist u.a. der Fiat Ducato mit einem hohen Stickoxid-Ausstoß aufgefallen, der zum Teil deutlich über dem Grenzwert liegt.
Im Sommer 2020 führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt eine groß angelegte Razzia bei Fiat in Frankfurt sowie an Standorten in der Schweiz und Italien durch. Es geht um den Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren, die in Modellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco der Baujahre 2014 bis 2019 verwendet wurden. Betroffen sind sowohl Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 als auch mit der Abgasnorm Euro 6. Es geht auch um Wohnmobile.
Inzwischen haben erste Gerichte Fiat bzw. Stellantis zu Schadenersatz bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato verurteilt. Im Kern geht es bei diesen Fahrzeugen darum, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22. Minuten nach Motorstart abgeschaltet wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest auf dem Prüfstand aktiv. Das bedeutet, dass der Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr nach 22 Minuten erheblich ansteigt.
Das Thermische Fenster im Abgasskandal
Das sog. Thermofenster kommt bei zahlreichen Dieselfahrzeugen unterschiedlicher Autohersteller von VW bis Daimler zum Einsatz. Es bewirkt, dass die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor optimal ist und bei kühlen oder heißen Außentemperaturen zurückgefahren bzw. ganz abgeschaltet wird. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen. Gerichte beurteilen das Thermofenster daher auch häufig als unzulässige Abschalteinrichtung.
Der BGH hat mit Beschluss vom 19. Januar 2021 klargestellt, dass die Verwendung eines Thermofensters allein noch nicht den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung begründe. Dies könne sich jedoch ändern, wenn das KBA im Typengenehmigungsverfahren nicht vollständig über die Funktionsweise des Thermofensters informiert wurde. Im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast ist es also an den Autoherstellern zu beweisen, dass sie das KBA vollständig informiert haben. „Daimler hat hier bislang immer gemauert und nur zu großen Teilen geschwärzte und damit unbrauchbare Unterlagen vorgelegt. „So lässt sich nicht belegen, dass das KBA tatsächlich vollständig informiert wurde. Dadurch steigen auch beim Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Heitmann.
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