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Deutsche Lichtmiete meldet Insolvenz an

Deutsche Lichtmiete insolvent

Die Deutsche Lichtmiete – Emittent für Inhaberschuldverschreibungen und Direktinvestments – hat einen Insolvenzantrag stellen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen der Untersuchungen an mehreren Standorten des Unternehmens auch deren Konten eingefroren, und damit vorzeitig für die Zahlungsunfähigkeit gesorgt. Das ehemalige Vorzeige-Unternehmen aus Oldenburg ist demnach zahlungsunfähig und hat am am 30. Dezember 2021 am Amtsgericht Oldenburg die Insolvenz angemeldet.
 
Die Mitarbeiter wurden darüber in einem Schreiben informiert. Die Anleger warten auf ein Statement aus Oldenburg, obwohl eigentlich allen klar sein müsste, dass investiertes Geld erst einmal verloren ist. Rechtsanwalt Christian Heitmann vom Schadenersatz-Experten www.rechtsmeister.de kennt Entwicklungen wie diese aus ähnlich gelagerten „Schneeballsystemen“: „meist wird mit frischem Geld die alte Forderung beglichen – das funktioniert irgendwann nicht mehr. Hier das Einfrieren der Konten vorzuschieben ist unrealistisch. Die Staatsanwaltschaft wird hier sicherlich mit Fingerspitzengefühl vorgegangen sein!“
 
Überraschend kommt die Nachricht über den Insolvenzantrag des Unternehmens für den Fachanwalt für Bank- und kapitalmarktrecht nicht: „Wir sind schon davon ausgegangen, dass sich der Anfangsverdacht des Betruges  erhärten würde, und das Unternehmen den Jahreswechsel nicht überstehen würde!“  jjj
 
Betroffen sind  Direktinvestments und die vier Inhaber-Schuldverschreibungen EnergieEffizienzAnleihe 2022, 2023, 2025 und 2027. Rund 5.000 Anleger sollen ca. 200 Millionen Euro investiert haben. Im kommenden Jahr stehen erste Rückzahlungen an und obwohl das Unternehmen quasi Rückkaufsversprechen gemacht hat, stehen die Anleger jetzt vor dem nichts.
 
Ein Gutes hat es: Im Gegensatz zu dem in diesen Geschäftsmodellen vielfach genutzten Prinzip der Nachrangdarlehen sind Direktinvestments und Inhaberschuldverschreibungen über Anleihen geeignet, sich im guten Rang für die Insolvenztabelle zu platzieren. Allerddings: Dazu muss Masse zur Verfügung stehen.
 
Christian Heitmann empfiehlt, verantwortliche Personen wie Geschäftsführung oder die Vermittler der Anlage in die Haftung zu nehmen. Der erfahrene Jurist steht dafür gern zur Verfügung. Möglichkeiten zur Schadensminderung können in einem unverbindlichen Vorgespräch erläutert werden.